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UMF - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
23.05.2006
Höchtstmaß der Verweigerung von Kinderrechten und Hilfe erreicht
Presemitteilung vom cafe exil und dem Flüchtlingsrat Hamburg
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in der Stellungnahme (siehe unten) der Pressesprecherin der Hamburger Sozialbehörde,
Katja Havemeister, an die Autorin des heutigen MoPo-Artikels zur
Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF) in Hamburg steht
u.a.
"Frage: Ist HH verpflichtet die MUF aufzunehmen? Bis zu welchem Alter?
Ja, bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres."
Diese Aussage erschien uns sehr verwirrend: Entweder gilt die alte
Rechtslage, d.h. Inobhutnahme bis 16, oder die seit der SGB VIII-Änderung
zum 1.10.05, d.h. bis 18.
I
ch habe deshalb bei Frau Havemeister nachgefragt, und da sie selbst nur
Aussagen anderer weitergegeben habe, fragte sie bei Herrn Rietz aus der
obersten Leitung der Sozialbehörde nach. Und Herr Rietz sagte entsprechend
Frau Havemeisters Rückruf:
Gemeint war mit der Antwort: Hamburg ist verpflichtet, MUF bis zur
Volljährigkeit (18) aufzunehmen.
Wir bitten darum, diese Aussage zu verbreiten, da sie offensichtlich bei
vielen Ämtern und Einrichtungen noch nicht angekommen ist.
Die
Ausländerbehörde sieht das ja anders, d.h. verteilt ab 16 um, ohne Rücksicht
auf eine Pflicht zur Inobhutnahme, aber es hätte eine enorme Bedeutung, wenn
dem von Seiten anderer Behörden eine klare andere Position entgegengesetzt
würde!
In dem in der MoPo geschilderten Fall müsste das eigentlich bedeuten,
dass die Verteilung nach Horst rückgängig gemacht und der Jugendliche in
Hamburg in Obhut genommen bleibt!
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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