Vor knapp 2 Jahren wurden vor dem VG Freiburg (u.a. drei) Klagen eingereicht
hinsichtlich der künstlichen Festlegungen des Alters in
Aufenthaltspapieren von betroffenen jugendlichen Flüchtlingen, die ohne
Eltern in Hamburg angekommen und nach Baden-Württemberg verteilt worden
waren.
In einer mündlichen Verhandlung (siehe Prozess-Bericht aus der
'Badischen Zeitung') scheint sich die Meinung des Gerichts (wie bereits im
Prozesskosten-Beschluss angekündigt) in der Art zu gestalten, dass die
bisherigen, unbegründeten, 'frei gegriffenen' Altersangaben der Behörden
gegenüber Jugendlichen rechtlich nicht zulässig sind.
Die Alternative, die Vernehmung von Zeugen, die einen
entwickelten engeren Kontakt zu den betroffenen Jugendlichen haben, als
Ausgangspunkt zu nehmen, wurde per Antrag eingereicht. Das Gericht wird
vermutlich diesen Antrag ablehnen.
Da allerdings auch beklagte Verwaltungsbehörde ihrerseits offenbar die
Berufungszulassung erwägt, dürfte sich das Verfahren noch längere Zeit
hinziehen.
Nähere Information auf Rückfrage:
Bei der saga, Freiburg oder beim
Bundesfachverband UMF e.V.
Kraußstr.5 - 90443 Nürnberg
Tel. 0911/ 237 37 53 Fax 0911/237 37 56
|