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Aktuelles
07.10.2011
Minderjährige (unbegleitete) Flüchtlinge in Hamburg
Kleine Anfrage von der Fraktion DIE LINKE in Hamburg und Antwort des Senats
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Vorbemerkung der Fragesteller
Die Hansestadt Hamburg ist Zielscheibe von Migrationsbewegungen. Jährlich reisen nicht
nur Immigranten mit regulärer/-m Einreiseerlaubnis oder Aufenthaltsstatus ein, sondern
auch Flüchtlinge ohne die nötigen Dokumente. Darunter sind auch Flüchtlinge, die ohne
elterliche Begleitung einreisen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie für sich hier in Hamburg
eine bessere Zukunft aufbauen möchten.
Den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen muss aufgrund unseres Jugendgesetzes
Schutz zuteil werden. Um den Schutz zu gewährleisten und entsprechenden Handlungen
einzuleiten, ist eine aussagekräftige Datenlage notwendig.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Seit September 2010 nimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als zuständiges Jugendamt im
Rahmen seiner Entscheidung über eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Nr.3 SGB VIII eine Einschätzung
bzw. Feststellung des Alters vor, um die Voraussetzung „Minderjährigkeit“ für eine Inobhutnahme
festzustellen. Insgesamt sind seit September 2010 bis Ende September 2011 627 Personen der Zielgruppe
in Obhut genommenen worden. Über diese jungen Menschen liegen elektronisch auswertbare
Daten vor, die zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 herangezogen wurden. Das Einreisedatum der
minderjährig unbegleiteten Flüchtlinge ist für eine Inobhutnahme im Rahmen der Jugendhilfe nicht
erheblich, es wird daher für eine Auswertung nicht erfasst.
Für weitere 205 Fälle offensichtlicher Volljährigkeit liegen die erfragten Informationen mit inhaltlichen
Einschränkungen in verschiedenen, nicht elektronisch auswertbaren Quellen vor, die im Rahmen der
verfügbaren Zeit nicht ausgewertet werden konnten.
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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