- Flüchtlingspolitik ist in Deutschland trotz bundesweit
geltender Gesetze Sache der Länder, ähnlich wie die Bildungspolitik. Deshalb ist
auch die Situation junger, insbesondere minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, in den
einzelnen Bundesländern sehr verschieden. Hinzu kommen Unterschiede zwischen Stadt
und Land, zwischen Ost- und Westdeutschland. Wir stellen deshalb im wesentlichen die Situation
junger Flüchtlinge in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin dar, die seit den 1990er Jahren einen
hohen Zugang an minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen haben (in Hamburg zeitweise bis zu
100 im Monat). Genaue Zahlen für ganz Deutschland sind nicht bekannt, da die Zählweise
unterschiedlich ist (z.B. nur unter 16jährige oder Flüchtlinge bis 18 Jahre - s.u.).
Schätzungen gehen von mehreren 1000 aus.
- Für ganz Deutschland gilt: Die Bundesrepublik hat die
UN-Kinderrechtskonvention nur mit einem Vorbehalt ratifiziert, nach dem keine
Bestimmung dieser Konvention dahin ausgelegt werden könne, "dass sie das Recht der
Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von
Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen
Inländern und Ausländern zu machen". Dies wird von den Behörden so interpretiert, dass
bei jungen Flüchtlingen das Asyl- und Ausländerrecht Vorrang hat vor dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) und anderen Gesetzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Konkret werden z.B. Asylsuchende nach dem Asylverfahrensgesetz (§12) ab dem 16. Lebensjahr
für handlungsfähig zur Durchführung eines Asylverfahrens erklärt, erhalten üblicherweise
keinen Vormund mehr und werden nicht mehr in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht.
- Wichtig und besonders für Deutschland ist, dass hier alle Flüchtlinge
ab 16 Jahren, die Asyl beantragen und nicht in einer Jugendhilfeeinrichtung in Obhut genommen
sind, nach einer Quotenregelung auf die verschiedenen Bundesländer verteilt werden
(entsprechend ihrer Einwohnerzahl, auf Hamburg z.B. nur 2,6 % der AsylbewerberInnen).
Flüchtlinge, die eine Duldung aus humanitären Gründen beantragen, werden bisher nicht umverteilt.
Die Asylanträge für jeweils bestimmte Herkunftsländer werden in bestimmten Bundesländern
bearbeitet, so dass z.B. Asylsuchende aus einigen afrikanischen Staaten generell in ein oder
zwei ostdeutsche Bundesländer verteilt werden. Dies ist offensichtlich politisch gewollt und
dient nicht nur der "Lastenverteilung", sondern auch der Abschreckung von Flüchtlingen.
In den Verteilorten unterliegen Flüchtlinge während des Asylverfahrens und nach der Ablehnung
(über 95%) der Residenzpflicht, d.h. sie dürfen ihren Landkreis nicht ohne Erlaubnis
(und die gibt es nur sehr schwer) verlassen. In Hamburg und Berlin entspricht der Landkreis der
gesamten Stadt.
- Aufgrund dieser Bedingungen ist die Altersfrage sehr entscheidend
bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland, und es gibt insbesondere in den Stadtstaaten
langjährige Auseinandersetzungen um sog. "Altersfeststellungen" der Behörden:
Neuangekommenen unbegleiteten Flüchtlingen, die ihr Alter als unter 16 angeben, wird in den
meisten Fällen ihr Alter nicht geglaubt und die Ausländerbehörde bzw. das Jugendamt gibt ihnen
ein fiktives Alter (in Hamburg wurden von Juli 2002 bis April 2003 von 313 neuangekommenen
Jugendlichen 97 von der Ausländerbehörde für mindestens 16, 216 für mindestens 18 erklärt,
nur 10 wurde ihr Alter geglaubt). Dieses Verfahren wurde im Juni 2004 vom Verwaltungsgericht
Freiburg in drei Fällenfür rechtswidrig erklärt (Urteile und Pressemitteilungen dazu auf
www.fluechtlingsrat-hamburg.de unter "UMF Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge).
Die Betroffenen können in Hamburg gegen die "Fiktivsetzung"
angehen, indem sie Dokumente, z.B. eine Geburtsurkunde, vorlegen (die aber oft als Fälschung
deklariert wird), oder indem sie sich einer ärztlichen "Untersuchung" (Zähne zählen,
Begutachten des Körpers, insbesondere der Geschlechtsteile) unterziehen, was aber nur noch im
Institut für Rechtsmedizin möglich ist und seit Juli 2002 Geld kostet (150 Euro bei "mind.
18", 75 Euro bei "mind. 16"). Nur ein winziger Anteil der "Ältergemachten" (im o.g. Zeitraum:
20 Personen) hat das Geld und durchschaut die Wege, um diese Untersuchung machen zu lassen,
aber über die Hälfte von ihnen (10) wurde wieder für unter 16 erklärt. Die übrigen werden
in der großen Mehrheit in andere Bundesländer verteilt, und wenn sie dort niemand
unterstützt bei der Glaubhaftmachung ihres angegebenen Alters, werden sie zusammen mit
erwachsenen Flüchtlingen in den "Zentralen Erstaufnahmestellen" - meist Kasernen oder andere
Lager weitab von städtischen Zentren - untergebracht und müssen ihr Asylverfahren (das dem
erwachsener Flüchtlinge entspricht) ohne Vormund oder sonstige sozialpädagogische Unterstützung
betreiben. Werden sie nach Hamburg verteilt, müssen sie auf dem Schiff wohnen, das gerade
zu einem Ein&AusreiseLager umstrukturiert wird. Erklärtes Ziel dort ist, Flüchtlinge
direkt nach der Einreise durch Verhöre, Durchsuchungen, und andere Maßnahmen zur baldigen
Ausreise zu bewegen bzw. abzuschieben.
- Unter 16jährige unbegleitete Flüchtlinge (oder genauer: als
solche von den Behörden akzeptierte) erhalten einen Vormund und werden in Hamburg vom Jugendamt
in sog. "Erstversorgungseinrichtungen" (EVE) in Obhut genommen (§ 42 KJHG). Dort blieben
sie in den vergangenen Jahren oft über mehrere Monate, wurden von SozialpädagogInnen bei ihrer
Asylantragsstellung, beim Schulbesuch und bei Problemen des täglichen Lebens unterstützt und
konnten dann, sofern vom Jugendamt "erzieherischer Bedarf" festgestellt wurde, in eine betreute
Jugendwohnung (§ 30 oder 34 KJHG) umziehen. Inzwischen müssen die Jugendlichen sofort nach
Zuteilung eines Vormunds (was nur noch 2-3 Wochen dauert) Asylantrag stellen, aus der EVE
ausziehen und in eine sog. "§ 34light"-Einrichtung umziehen - ein Heim mit einem
schlechteren Betreuungsschlüssel als §34-Jugendwohnungen. In richtigen Jugendwohnungen
werden Flüchtlingsjugendliche nur noch bei gravierenden Problemen (z.B. mit der Gesundheit)
und bei viel Unterstützung (z.B. durch einen Privatvormund) aufgenommen. Folge dieser
Veränderungen sowie des massiven "Ältermachens" ist, dass es in Hamburg von ehemals
ca. 450 Erstversorgungsplätzen nur noch 25 gibt und dass Jugendwohnungsplätze drastisch
abgebaut wurden. Jugendpensionen, eine Unterbringungsform außerhalb der Jugendhilfe
für 16-18jährige, wurden inzwischen geschlossen. Das heißt: ein immer größerer Anteil der
über 16jährigen Jugendlichen muss in Lagern für erwachsene Flüchtlinge "wohnen".
- Sowohl in Hamburg als auch in Berlin sind inzwischen viele junge
Flüchtlinge in (Abschiebe-)Haft. In Hamburg wurden und werden vor allem junge
Afrikaner (als angebliche Drogendealer) und rumänische Kinder (als "Klaukids")
kriminalisiert, ständig kontrolliert und festgenommen. Die Jugendhaftanstalt ist voll
von afrikanischen Jugendlichen (ca. 30% in der U-Haft), und viele werden in
der Haft "ältergemacht" und ab 18 Jahren in die Erwachsenenhaftanstalt oder in das
Abschiebegefängnis überführt. Für Jüngere gibt es eine Abschiebeabteilung in der
Jugendhaftanstalt. Die meisten der Inhaftierten werden dann so schnell wie möglich
abgeschoben (sofern Papiere vorliegen). Rumänische Kinder (unter 14jährige können
nicht in Haft genommen werden) werden neuerdings aus den Jugendhilfeeinrichtungen
abgeholt und nach Bukarest in ein Kinderheim abgeschoben.
- Von Abschiebungen sind Kinder und Jugendliche ebenso
betroffen wie erwachsene Flüchtlinge. Es gibt keinen Abschiebeschutz für Minderjährige
in Hamburg. Wenn Angehörige im Herkunftsland gefunden werden (bzw. das behauptet wird)
oder wenn es ein Heim oder auch nur die Zusage der deutschen Botschaft gibt, sie am Flughafen
abzuholen, gibt, werden auch unbegleitete Flüchtlinge unter 16 Jahren abgeschoben. Bei über
16jährigen ist das eh üblich, und in der Medienpropaganda wird meist behauptet, es handele
sich um "Straftäter". Bei einigen afrikanischen Jugendlichen scheiterte die Abschiebung
bisher noch daran, dass sie keine Pässe besitzen und keine Botschaft ihnen Reisepapiere
ausstellen wollte. Durch massiven Druck auf die Flüchtlinge und auf die Botschaften, u.a.
durch Verhöre mit oder ohne diplomatische Vertreter in der Ausländerbehörde, wird
versucht, Papiere zu beschaffen. Seit Sommer 2003 versucht die Ausländerbehörde
Hamburg bei einigen Ländern erfolgreich, Flüchtlinge ohne Identitätspapier mit einem von
deutschen SachbearbeiterInnen ausgestellt
"EU-Standardreisedokument" abzuschieben - im Fall
Burkina Faso sogar gegen den erklärten Willen der Botschaft. Außerdem fanden ab Hamburg
bereits zweimal europäische Sammelabschiebungen per Charterflug in afrikanische Länder statt
Bei afghanischen Flüchtlingen wird seit einiger Zeit versucht,
sie durch Bedrohung mit Abschiebung (was z.Zt. noch nicht möglich ist) zur "freiwilligen"
Ausreise zu bewegen, auch durch Angebot von Geld (800-1000 Euro pro Person) und angeblichen
Ausbildungsplätzen in Afghanistan.
- Gegen all diese Maßnahmen gab und gibt es Widerstand: von
Flüchtlingen, die mit Reden und Reggaemusik gegen die Botschaftsanhörungen in der Hamburger
Ausländerbehörde protestierten, von Flüchtlingsorganisationen wie der Karawane, die gegen
Residenzpflicht, Lagerunterbringung und Abschiebungen auf die Straße gehen, und (leider viel
zu wenig) von deutschen UnterstützerInnen und MitarbeiterInnen der Jugendhilfe, die die
rassistischen Altersfeststellungen, die Verweigerung von Jugendhilfe für junge Flüchtlinge,
die Standardabsenkungen (Ungleichbehandlung von deutschen Jugendlichen und Flüchtlingen),
die Schließung von Einrichtungen und die menschenrechtswidrige Abschiebepolitik kritisieren.
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