Mit einer "sicherheitsrechtlichen Befragung" von Flüchtlingen und
Migranten aus Staaten mit einem "erhöhten Sicherheitsrisiko" versucht
die Hamburger Ausländerbehörde seit Februar '04 die terroristische
Gefahr zu bannen
Wie erst jetzt bekannt wurde, liegt seit Mitte Februar in der Hamburger
Ausländerbehörde ein ausführlicher Fragebogen zur Erfassung des
politischen Hintergrunds von Flüchtlingen und Migranten aus. Damit
werde kein Misstrauen gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht,
wird auf einem Merkblatt erläutert, sondern diese diene der Sicherheit
aller in der BRD lebenden Menschen. Der damalige Hamburger Innensenator
Dirk Nockemann (Schill-Partei) importierte das Befragungs-Procedere als
eine seiner letzten Amtshandlungen aus Bayern. Inzwischen bedienen sich
auch Berlin und Sachsen-Anhalts eines solchen Fragebogens.
Sicherheitsüberprüfungen sind allgemein vorgesehen für Angehörige
verschiedener Staaten, bei denen nach Einschätzung der deutschen
Sicherheitsbehörden ein erhöhtes Risiko besteht, dass dort der
internationale Terrorismus nicht entschieden genug bekämpft wird. Die
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist nach Einschätzung
dieser Sicherheitsbehörden sehr ernst zu nehmen. Es handelt sich dabei
um eine Routineüberprüfung durch die hamburgischen Sicherheitsbehörden
(Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt). Bitte
verstehen Sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck des Misstrauens Ihnen
gegenüber.
So werden die Betroffenen informiert.
Ausführlich wird nach politischen Aktivitäten gefragt. So interessiert
die Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung oder Partei im
Herkunftsland oder in irgendeinem anderen Staat. Weiter wird gefragt,
ob "diese Vereinigung oder Partei die Anwendung von Gewalt zur
Veränderung politischer Verhältnisse in Ihrem eigenen Land oder im
Ausland (zum Beispiel in Palästina)" unterstützt? Angeben soll man
auch, ob man sich einmal in einem militärischen Ausbildungslager
aufgehalten hat, das im Herkunftsland oder in einem anderen Staat von
einer politischen oder religiösen Gruppe oder von einer ausländischen
Regierung unterhalten wurde. Und angegeben werden soll, ob man sich in
den letzten zehn Jahren in bestimmten Staaten oder Regionen aufgehalten
hat, ohne selbst aus diesem Staat oder dieser Region zu stammen. Es
folgen u.a. Staaten zum Ankreuzen. wie Afghanistan, Aserbaidschan,
Usbekistan, Sudan, Tschetschenien, Albanien und Bosnien.
Zum Schluss werden die Befragten um Verständnis für diese Maßnahme
gebeten und darüber belehrt, "dass die folgende Befragung dazu dient,
festzustellen, ob Bedenken gegen meinen weiteren Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland bestehen oder ob der Versagungsgrund der
sicherheitsgefährdenden Betätigung ... vorliegt". Zudem wird den
Befragten deutlich gemacht, dass
...ich aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen werden kann,
wenn ich in dieser Befragung frühere Aufenthalte in Deutschland oder
anderen Staaten verheimliche oder in wesentlichen Punkten falsche oder
unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder
Organisationen mache, die der Unterstützung des internationalen
Terrorismus verdächtig sind.
Außerdem wird gesagt, dass die Daten "an den Bundesnachrichtendienst,
den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt, das Landesamt
für Verfassungsschutz sowie das Landeskriminalamt ... übermittelt
werden können."
"Eigentlich dürfte die Verweigerung, diesen Fragebogen auszufüllen,
keine Konsequenzen haben", erläuterte die Hamburger Anwältin Sigrid
Töpfer gegenüber Telepolis. "Das ist allerdings eine spontane
Einschätzung. Der nach dem 11. September verabschiedete Otto-Katalog,
vor allem das TerrorII-Paket, ist sehr weitreichend. Spontan kann ich
nicht sagen, ob solche Fragebögen nicht vielleicht doch damit vereinbar
sind. Das müsste gründlich geprüft werden."
Birgit Gärtner 08.05.2004
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