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Abschiebungen
22.11.2003 - Hamburg will Afrikaner abschieben, egal wohin
"Honorar" für Chef der Flughafen-Polizei in Cotonou
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Abschiebungen
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Die Hamburger Ausländerbehörde versucht, abgelehnte afrikanische Asylbewerber, die weder über
Pässe noch Ersatzpapiere einer Botschaft verfügen, mit nur für eine "einmalige Reise" gültigen
deutschen Formularen in diverse afrikanische Staaten abzuschieben. Für den Hamburger
Rechtsanwalt Mark Nerlinger der drei Flüchtlinge betreut, die so außer Landes gebracht werden
sollen, handelt es sich dabei um "kein rechtsgültiges Reisedokument". Dazu werde es nur bei
einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und dem betreffenden Staat. "Die liegt mir in
den von mir betreuten Fällen nicht vor." Für die von dem Anwalt betreuten Mandanten wurden
solche international nur in Ausnahmefällen anerkannten "Reisedokumente" für Benin, Burundi
und Sudan erstellt, obwohl die Herkunft aller drei ungeklärt ist und es von den betreffenden
Staaten keine aktenkundige Zusage für die Aufnahme der Flüchtlinge gibt. An die Papiere
gelangte der Anwalt nur durch Akteneinsicht; die Flüchtlinge selbst bekommen sie gar nicht
zu Gesicht. In einem Fall wurde als Zielland Sudan eingetragen, obwohl dessen Botschaft
ausdrücklich erklärt hatte, dass der Flüchtling nicht aus ihrem Land stamme.
Der Flüchtlingsinitiative WOGE sind analoge Fälle mit den Zielen Guinea-Bissau und
Sierra Leone im Reisepapier bekannt. Der Pressesprecher der Hamburger Innenbehörde,
Norbert Smekal, versuchte zu beschwichtigen: "Diese Verfahrensweise ist die absolute
Ausnahme und bedarf der Absprache mit den Grenzbehörden des Ziellandes. Stellt sich
dann bei der Einreise heraus, dass der Flüchtling nicht aus dem Land stammt, muss die
Ausländerbehörde selbstverständlich für seinen Rücktransport aufkommen." In zwei von
drei der bislang bekannten Hamburger Fälle müsste es dazu eigentlich kommen, da die
jeweiligen Botschaften die Staatsangehörigkeit verneint haben. Ein eventuell notwendiger
Rücktransport wird durch die sehr verzweigten geplanten Reiserouten der Flüchtlinge erschwert.
Bei Direktflügen könnte die Airline für die Beförderung mit nicht legitimen Papieren haftbar
gemacht werden und müsste direkt bei verweigerter Einreise z.B. in Benin den Rücktransport
übernehmen. Die Hamburger Behörde schickt die Flüchtlinge aber über Amsterdam zunächst in
irgendein afrikanisches Land, wo sie in eine Maschine einer afrikanischen Airline gesetzt werden,
die sie in das eigentliche Zielland fliegt. Dort kann nur die afrikanische Airline haftbar gemacht
werden, eine Pflicht von KLM zum Rücktransport scheint ausgeschlossen. Inzwischen ist ein
Fall dokumentiert, in dem die Hamburger Ausländerbehörde dem "Commissaire Principal de Police
in Benin am Flughafen" einen Auftrag erteilte, die Herkunft eines Flüchtlings zu recherchieren.
Für diese Suche und die Konsultation eines Dolmetschers überwies die Behörde knapp 750 Euro.
Als der gewünschte "Beweis" erbracht war, dass der Flüchtling aus Benin stammt, kündigte die
Hamburger Behörde demselben Chef der Flughafenpolizei von Cotonou mit exakten Daten an, wann der
Flüchtling eintreffen soll - ausgestattet mit dem dubiosen Reisepapier. Wurde hier eine Einreise im Vorfeld
auf unterer Ebene abgesprochen und finanziell untermauert? Auch die Hamburger Bürgerschaft scheint diese
Praxis zu kennen. Eine Eingabe vom 28. 10. 2003 mit der Frage nach der Legitimation der Maßnahme wurde von dem
Petitionsausschuss wie folgt beantwortet:
"Da seit kurzer Zeit Rückführungen nach Benin mit einem EU-Laissez-Passer möglich sind,
wurde die Abschiebung des Petenten für den... festgesetzt." Ilka Graupner von Woge ist
empört: "Das hieße ja, dass Hamburg von sofort an im großen Stil Menschen ohne Papiere be
liebig abschieben kann." Rechtsanwalt Nerlinger ist von einer solchen Übereinkunft mit Benin
nichts bekannt. Auf seine Nachfrage bestritt die Botschaft des Landes, dass es dergleichen gibt.
Bei der Hamburger Ausländerbehörde beruft man sich aber auf eine Liste des Auswärtigen Amts
mit Ziel-Ländern für derartige "einmalige Reisen". Noch hat keiner der drei Flüchtlinge
seine verordnete Reise angetreten. Der freiwilligen unbegleiteten Ausreise kamen sie nicht nach und bei einem Abschiebeversuch in "Begleitung" des BGS klagte der Betreffende, so dass
der Flugkapitän die Beförderung verweigerte. Doch vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit,
wann der erste aus Hamburg abgeschobene Flüchtling mit einem Papier vor einem afrikanischen
Einreisebeamten steht, das eine von deutschen Behörden willkürlich festgelegte Staatsangehörigkeit
enthält. Die erste von BGS-Beamten "begleitete" Abschiebung in einem der genannten Fälle steht in
drei Wochen an.
Neues Deutschland (ND) 22.11.03
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