Die Hamburger Ausländerbehörde versucht in den letzten Monaten mit verschärften und z.T.
rechtswidrigen Methoden, die Abschiebung afrikanischer Flüchtlinge, die keinen Pass oder
Passersatzpapiere besitzen, durchzusetzen. Bereits seit Jahren werden solche Flüchtlinge
zu Botschaftsanhörungen vorgeladen, die in Räumen der Ausländerbehörde stattfinden.
Aber auch das führt - trotz Bestechungsgeldern und Druck auf die Botschaften -
offensichtlich nicht immer zum "Erfolg", d.h. zur Ausstellung von Reisepapieren.
Im Sommer 2003 wurde in der Hamburger Ausländerbehörde eine Sonderabteilung
"Rückführung Afrika" eingerichtet, in der Flüchtlinge ohne Identitätspapiere
zeitweise täglich vorgeladen werden. Sie werden intensiven Verhören unterzogen und
körperlich durchsucht. Dabei werden ihnen Adressbücher, Notizzettel, Handys und Schlüssel
abgenommen und mit letzteren dann ihre Unterkünfte durchsucht und persönliche Gegenstände
wie z.B. Fotoalben mitgenommen. Aus so gefundenen Adressen, Telefonnummern, Fotos etc.
versucht die Ausländerbehörde dann eine Staatsangehörigkeit zu konstruieren und die
Flüchtlinge in dieses Land abzuschieben. Neuerdings soll das auch ohne Passersatzpapier
von der Botschaft möglich sein. Stattdessen stellt die Ausländerbehörde ein sog.
"EU-Standardreisedokument" aus, das gültig ist für die einmalige Einreise in ein
bestimmtes (afrikanisches) Land. Offiziell gibt es keine Liste afrikanischer Staaten,
die dieses Reisedokument akzeptieren. Die Ausländerbehörde behauptet gemäß Antwort
des Senats auf eine Kleine Anfrage (vom 6.1.04), sie orientiere sich dabei "an
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Akzeptanz der Dokumente durch auswärtige
Staaten sowie an eigenen Erkenntnissen". Angaben darüber, in wievielen Fällen solche
Papiere bereits ausgestellt wurden, für welche Länder und in welchen Fällen die Einreise
warum scheiterte, seien angeblich "mit vertretbarem Aufwand nicht möglich", obwohl es sich
laut Senatsantwort nur um "Einzelfälle" handele. In einer zweiten Kleinen Anfrage wird
jetzt versucht, genauere Antworten zu erhalten.
Wie Abschiebungen mit solchen Papieren vor sich gehen (sollen), wird in einem Artikel im
"Neuen Deutschland" vom 22.11.03 berichtet (siehe Artikel).
Inzwischen wurde bekannt,
dass Flüge z.B. mit Air Brussels über Dakar gehen, wo der "Abschübling" nach einem
Aufenthalt im Transit in eine Maschine einer afrikanischen Fluggesellschaft umsteigen
muss, um nach Benin weiterzufliegen. Auf diese Weise entledigt sich die europäische
Fluggesellschaft der Verantwortung für einen eventuellen Rücktransport, falls das
Zielland den Flüchtling mit dem deutschen Reisepapier nicht aufnimmt. Eine geplante
(unbegleitete) Abschiebung auf diesem Weg scheiterte allerdings an der Weigerung des
Afrikaners, mitzufliegen. Er soll jetzt im Februar in BGS-Begleitung direkt nach Benin
abgeschoben werden. Die Botschaft von Benin hat aber inzwischen schriftlich erklärt,
dass er mit dem deutschen Reisedokument nicht einreisen darf. Dass eine solche Erklärung
verlangt wird, ist eigentlich schon ein Skandal - bisher musste die Ausländerbehörde belegen,
dass ein Flüchtling in ein bestimmtes Land einreisen darf, jetzt wird vom Flüchtling
verlangt, das Gegenteil zu beweisen!
Das Amtsgericht Hamburg hat in mehreren Fällen entschieden, dass mit dem deutschen
Reisedokument abgeschoben werden kann, denn: "Die Ausländerbehörde hat in der
Vergangenheit bereits Abschiebungen mit einem solchen Dokument nach Benin
durchgeführt". Genaueres wurde auch vor Gericht nicht dargstellt.
Ein Flüchtling, der angibt, er komme aus Burkina Faso, sitzt seit Mai 2003 in
Abschiebehaft, nachdem die Ausländerbehörde ihm sein Handy abgenommen hatte und
aus den dort gespeicherten Nummern konstruierte, er komme aus Benin. Bisher
scheiterten vier Abschiebeversuche, angeblich wegen "Widerstand" des Flüchtlings,
was dann als Begründung für die Verlängerung der Abschiebehaft herangezogen wurde.
Auch für ihn gibt es inzwischen eine Erklärung der Botschaft von Benin, dass er
mit einem deutschen Papier nicht einreisen kann. Dadurch konnte ein erneuter
Abschiebeversuch in letzter Minute gestoppt werden. Trotzdem wurde die Abschiebehaft
bis Mitte Februar verlängert.
Wir wissen von weiteren Abschiebeversuchen mit solchen Dokumenten nach Burundi
(der Flüchtling verweigerte das Mitfliegen und tauchte unter), nach Sudan,
nach Togo (ein Liberianer sollte von dort dann in irgendein anderes Land weiterverteilt
werden - ohne Angabe des Ziellandes wurde das aber für rechtlich unzulässig erklärt)
und Niger. Es gibt auch Informationen, dass nach Burkina Faso mit einem ähnlichen Papier
abgeschoben werden soll. Viele weitere Fälle wurden wahrscheinlich gar nicht bekannt.
Z.T. werden die Flüchtlinge zum Flughafen bestellt, ohne dass sie wissen, in welches
Land sie abgeschoben werden sollen. Auch das ist rechtlich unzulässig, dient aber auch
zur Angsterzeugung, und ein großer Teil der Betroffenen ist inzwischen untergetaucht.
Nach neuesten Informationen bereitet die Ausländerbehörde z.Zt. einen Charterflug für
Abschiebungen in verschiedene afrikanischen Länder vor. Wir hoffen, rechtzeitig Näheres
darüber in Erfahrung zu bringen.
Wer weitere Informationen hat, bitte per Telefon 0173-4108642 (Conni)
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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