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Aktuelles
22.06.2006
Sofortige Entlassung von Attikpasso Latevi Lawsson aus der Abschiebehaft
Aktion auf dem Erfurter Anger
am 22.06.2006 um 15.00 Uhr
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Sofortige Entlassung von Attikpasso Latevi Lawsson aus der Abschiebehaft!
Gesicherter Aufenthalt und therapeutische Behandlung!
Genereller Abschiebestopp nach Togo!
Der togoische Regimegegner Attikpasso Latevi Lawsson floh 1998 nach
Deutschland.
In Togo war er zuvor von staatlichen Sicherheitskräften
festgenommen und gefoltert worden. Als engagierter Künstler thematisierte
er in seinen Werken die unrechtmäßige Diktatur Eyademas und die Frage der
Menschenrechte. Auch im Exil in Deutschland setzte er seine Arbeit unter
schwersten Bedingungen als lediglich geduldeter Flüchtling fort.
Sein Asylgesuch wurde im Jahr 2006 abgelehnt. Wie in vielen anderen Fällen
behaupteten die Behörden, dass sie ihm seine Angaben nicht glauben. Wegen
der durch Folter erlittenen Traumatisierung stellten medizinische
Gutachten dringende Therapiebedürftigkeit fest. Unter anderem das Berliner
Zentrum für Folteropfer bestätigte die Diagnose und wies auf dringenden
Handlungsbedarf hin. Obwohl auch ein auf Antrag des Verwaltungsgerichts in
Gera gestelltes Gutachten sowie ein sachverständiger Zeuge die
vorangegangenen Diagnosen bestätigten, erkannte das Gericht weder
Schutzbedürftigkeit noch Abschiebehindernisse.
Doppelt traumatisiert durch die Erlebnisse in Togo und durch die Zweifel
an seiner Glaubwürdigkeit, wodurch ihm Schutz und auf medizinische
Behandlung verweigert wurden, schrieb er im März 2006 einen verzweifelten
Drohbrief an das Verwaltungsgericht in Gera. Daraufhin wurde er verhaftet
und nach 5 Tagen Haft in den Maßregelvollzug in einer psychiatrischen
Abteilung in einem Fachkrankenhaus untergebracht. Die zuständigen Ärzte
beschlossen seine Entlassung, da der Inhalt des Briefes jeder realen
Grundlage entbehrt und von ihm keine Gefahr ausgeht. Doch das Amtsgericht
Stadtroda verhängte sofort Abschiebehaft und man brachte ihn in die JVA
Suhl-Goldlauter. Die Anordnung der Abschiebehaft entbehrt jeglicher
Grundlage. Vor dem Hintergrund der Traumatisierung ist die Abschiebehaft
seelische Folter, die schwere Konsequenzen haben kann. Die Praxis der
Abschiebehaft ist für zahlreiche Selbstmorde und Selbstmordversuche
verantwortlich.
Eine Abschiebung nach Togo bringt Herrn Attikpasso Latevi Lawsson in große
Lebensgefahr.
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit der „Internationalen Kampagne gegen
die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern“ brachte die
Mecklenburger Landesregierung zu der Entscheidung, einen sechsmonatigen
Abschiebestopp nach Togo zu erlassen. Zahlreiche
Menschenrechtsorganisationen, die die Lage in Togo nach der Machtübernahme
durch den Sohn des verstorbenen Diktators untersucht haben, fordern einen
bundesweiten Abschiebestop. Auch der UNHCR begrüßt die mecklenburgische
Entscheidung und befürwortet die Ausweitung auf die anderen Bundesländer.
Wir fordern:
Die sofortige Entlassung Herrn Attikpasso Latevi Lawsson aus der Haft und
Zugang zu einer therapeutischen Behandlung im Zentrum für Folteropfer in
Berlin oder einer vergleichsweise qualifizierten Einrichtung!
Keine Kollaboration und Teilhabe an den Menschenrechtsverletzungen der
Diktatur in Togo durch das Bundesland Thüringen. Deshalb: Sofortiger
Abschiebestopp nach Togo durch das Bundesland Thüringen.
mehr Informationen und Faxkampagne
The voice Forum
Kontakt
free2move@nadir.org
thevoiceforum@emdash.org
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Presse
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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