Urteil:
Abschiebung der armenischen Kinder Liana und Grisha war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.4.2009, 17 K 1857/08, festgestellt, dass die Abschiebung der armenischen Kinder Liana und Grisha sowie ihres Vaters rechtswidrig war.
Die Abschiebung fand am 31.3.2008 statt und hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL die armenische Familie gleichsam "in der Mitte" auseinander gerissen worden war. Während der Vater und die beiden genannten Kinder im Morgengrauen von der Polizei zur Abschiebung abgeholt wurden, verblieben die Mutter und die damals vierjährige Schwester in Hamburg.
Liana und Grisha durften aufgrund des öffentlichen Drucks wieder einreisen. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, die Behörde hat jedoch bisher signalisiert, dass sie weiterhin die Aufenthaltsbeendigung der Familie anstrebt.
Der fluchtpunkt-Mitarbeiter Uwe Giffei hofft nun auf ein Umdenken:
"Die Kinder wurden durch diese einzigartige Abschiebung psychisch schwer geschädigt.
Nun ist klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Behörde und Eingabenausschuss sollten zu dieser Verantwortung stehen und der Familie nun endlich Aufenthaltserlaubnisse erteilen, damit sie zur Ruhe kommen kann."
Mit meiner Unterschrift fordere ich, dass die Behörde und der
Eingabeausschuss Liana und Grisha sowie ihrer ganzen Familie
nun endlich Aufenthaltserlaubnisse erteilen
Nachfolgend die Unterschriftenliste
Zuzuschicken entweder ins Büro des Flüchtlingsrats, Nernstweg 32, 22765 HH oder an die GEW, Bleiberechtsausschuss, Rothenbaumchaussee 15, 20148 Hamburg
Weitere Information siehe unter "Abschiebungen" vom 21.04.2008
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
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