Das Regierungspräsidium Freiburg will am 13. Juni d. J. einen 24-jährigen
Mann aus Guinea abschieben. Er soll mit Air France über Paris nach Conakry
geflogen werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Papiere könnten falsch
sein!
Die deutschen Behörden hatten sich bislang -bzgl. der Abschiebung nach
Guinea - vor folgendem Problem befunden: Die Botschaft der Republik Guinea
kann keine Rückreisepapiere ausstellen, weil die amtlichen Dokumente aus dem
Herkunftsland nicht vorliegen. Diese konnten für den Betroffenen deshalb
z.B. nicht beschafft werden, weil in der Stadt Guekedou amtliche Dokumente
aufgrund des Grenzkrieges zerstört worden sind. In diesem Verfahren hatte
der Betroffene sich gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg auch Anfang
des Jahres 2005 verpflichtet, einen Suchauftrag an das IKRK und an seine
Mutter einen persönlichen Brief zu schreiben, in dem um die Übersendung von
persönlichen Dokumente gebeten wurde.
Das jetzt von deutscher Seite präsentierte Dokument aus Guinea weist einige
Auffälligkeiten auf: es wurde am 29.10.2004 für 4 Jahre ausgestellt - also
zu einer Zeit, als die deutsche Behörde noch sehr aktiv (bis Anfg. 2005)
versuchte, an amtliche Dokumente aus Guinea heran zu kommen. Der
Aufenthaltsort des Betroffenen in Deutschland ist z.B. falsch notiert, die
Körpergröße des Betroffenen stimmt nicht, die Unterschrift des Betroffenen
fehlt. Er konnte es gar nicht beantragt haben, weil er nicht mit Land war.
Zudem weist das Dokument eine eigenartige Serien-Nr. auf (G 2010110000201) -
die weiteren Informationen, die der Ausweis enthält, könnten von der
deutschen Seite aus dem Asylverfahren übermittelt worden sein. Die
guineische Botschaft in Berlin ist erstaunt, wie ein derartiges Dokument
entstanden sein kann und möchte die Identität des Betroffenen geklärt
wissen. Dies lehnt die Polizei ab.
Ausgestellt wurde das sogen. amtliche Dokument von einem "Commissaire
Divisionaire" Mohamed Diakité aus Guinea. Dieser gehörte scheinbar im März
05 einer guineischen Delegation aus, die in Hamburg in der Ausländerbehörde
"residierte" und sich Landsleute (oder solche, die dafür deklariert wurden)
vorführen liessen. Der Aufenthalt dieser Delegation in Hamburg wurde
vermutlich von deutscher Seite finanziert. Dazu die anliegenden 3 Berichte.
Deutsche Behörde waren immer sehr schnell mit der Vermutung zur Stelle, von
Flüchtlingen vorgelegte Dokumente seien gefälscht.
Jetzt sind deutsche Behörde im eigenen Interessen sehr schnell, wenn sie
vermutlich gefälschte Unterlagen eines Herkunftslandes als Grundlage für die
Abschiebung nehmen.
Es bleibt der starke Verdacht, dass die deutsche Seite sich eines Problem
entledigen will - und hierfür rechtliche Hürden umgeht.
Die Abschiebung in eine beliebiges Land in Westafrika war schon immer ein
Traum deutscher Behörde. Der deutsche Innenminister studiert schon seit
Jahren an der Möglichkeit dies zu realisieren.
SAGA Freiburg, 6.6.05
Flüchtlingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg
Tel.: 040-431587 Fax: 040-4304490
info@fluechtlingsrat-hamburg.de
|